Auf den Punkt: Aspartam (E 951) ist ein synthetischer Süssstoff mit rund 200-facher Süsskraft von Zucker bei praktisch keinem Energiegehalt. Er beeinflusst den Blutzucker nicht und wird häufig in zuckerfreien Getränken eingesetzt.
Anwendungsbereiche: zuckerfreie Getränke, Tafelsüsse, kalorienreduzierte Lebensmittel
Aspartam ist einer der am intensivsten untersuchten Süssstoffe. Chemisch besteht es aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin. Es ist etwa 200-mal süsser als Zucker, sodass nur sehr geringe Mengen nötig sind, und liefert praktisch keine Energie. 2023 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Aspartam als «möglicherweise krebserregend» (Gruppe 2B) ein; der gemeinsame Sachverständigenausschuss JECFA bestätigte gleichzeitig den bestehenden ADI-Wert. Behörden wie die EFSA stufen Aspartam innerhalb des ADI weiterhin als sicher ein.
Zusammensetzung: Wird in seine Bestandteile zerlegt; liefert in den verwendeten Mengen praktisch keine Energie und beeinflusst den Blutzucker nicht.
Die EFSA hat einen ADI-Wert von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt. Produkte müssen den Hinweis «enthält eine Phenylalaninquelle» tragen.
Süsskraft und fehlende Blutzuckerwirkung sind belegt. Die IARC stufte Aspartam 2023 als «möglicherweise krebserregend» (Gruppe 2B) ein, während JECFA und EFSA den ADI-Wert bestätigten; die wissenschaftliche Diskussion über Langzeitwirkungen dauert an.
Innerhalb des ADI von Behörden als sicher bewertet. Menschen mit der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) müssen Aspartam meiden, da es Phenylalanin enthält.
Nur als Zusatzstoff in verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken.
Glykämischer Index 0. Die IARC-Gruppe 2B umfasst Stoffe, für die die Belege für eine krebserregende Wirkung beim Menschen begrenzt sind.
Aspartam (E 951) ist ein synthetischer Süssstoff mit rund 200-facher Süsskraft von Zucker, der praktisch keine Energie liefert und den Blutzucker nicht beeinflusst.
Die IARC stufte Aspartam 2023 als «möglicherweise krebserregend» (Gruppe 2B) ein; gleichzeitig bestätigten JECFA und EFSA den bisherigen ADI-Wert. Die Bewertung wird weiter diskutiert.
Menschen mit der angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) müssen Aspartam meiden, da es Phenylalanin enthält.
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Wissensvermittlung und ersetzen keine ärztliche Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung und gesunde Lebensweise.